„Die Aufarbeitung muss weitergehen“ - zum Thema Missbrauch in Institutionen
„Die Aufarbeitung muss weitergehen“...so lautet der Appell der im Frühjahr 2010 von der Bundesregierung zur Unabhängigen Beauftragten benannten Dr. Christine Bergmann im Sommer diesen Jahres.
Fast anderthalb Jahre ist es jetzt her, als eine ganze Welle von Missbrauchsfällen in Institutionen bekannt wurde, und Frau Bergmann das Amt der Unabhängig Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen, übernahm
Die Bundesministerin a. D. beauftragte das Deutsche Jugendinstitut ein Projekt mit dem Thema »Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen« durchzuführen.
Im Juli diesen Jahres wurden die Ergebnisse des einjährigen Projektes in Berlin der Fachöffentlichkeit aus Wissenschaft, Politik und Praxis vorgestellt.
Kernergebnisse dieser Studie, bei der Lehr- und Leitungskräfte von Schulen, Internaten und Heimen befragt wurden, nennen dramatische Zahlen. Durchschnittlich waren mehr als die Hälfte der Einrichtungen in den letzten drei Jahren mehr als einmal in irgendeiner Weise mit einem Fall konfrontiert, in dem der Verdacht des sexuellen Missbrauchs im Raum stand. Deutlich wurde weiterhin, dass Heime am stärksten betroffen sind. Erschreckend hohe Zahlen, die zeigen, wie dringlich ein konsequentes und umfassendes Reagieren auf diese Erkenntnisse ist. Die einzelnen Ergebnisse dieser Studie finden Sie unter www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1029
In verschiedenen Fachbeiträgen der Abschlussfachtagung wurde betont, dass es für zu Betreuende sehr wichtig ist ein gutes Gespür für Grenzen zu entwickeln und dass dies ihnen leichter fällt, wenn sie mit Erwachsenen zu tun haben, die selbst im Umgang mit Grenzen sehr klare Haltungen haben und entsprechend stimmig handeln.
Weiterhin ist es wesentlich, dass pädagogische Fachkräfte ein feines Gespür hinsichtlich verschiedene Gefährdungsszenarien entwickeln. Wichtig ist es demnach verstärktes Augenmerk auf mögliche sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen zu legen. Hierfür muss eine Kommunikationsform entwickelt werden, was in Teams und Kollegien unter „sexuell auffällig“ verstanden wird. Mitarbeiter in pädagogischen Arbeitsfeldern müssen sich im Klaren sein, dass bei Unsicherheiten Supervision oder besondere Beratung von externen Fachkräften nötig ist.
Die eigenen Grenzen kennen und diese auch verteidigen fällt Jugendlichen in Einrichtungen häufig schwer. Dies zu lernen, "sich rechtzeitig wehren", und "sich Hilfe holen" muss unbedingter Bestandteil in der Arbeit mit Jugendlichen sein.
Die Workshops der beiden Therapeutischen Wohngruppen stellten sich genau diese Aufgabe, einen Bericht dazu finden Sie
hier oder auch am Ende dieser Seite bei den 'Verweisen'.
Wie im Gesetzestext (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verankert haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Mitbestimmung ihrer Jugendhilfeplanung.
Sie haben das Recht auf Information, Beratung und Mitsprache und Mitgestaltung innerhalb des Hilfeprozesses. Damit Jugendliche dieses Recht auch nutzen sind immer wieder Angebote wie Z.B. Workshops zur Partizipation nötig, denn das Recht mit zu bestimmen will gelernt sein.
Ein Ergebnis des diesjährigen Workshops zum Thema Partizipation war unter anderem die Überprüfung vorhandener Regelwerke, wie z.B. die Hausregeln. Den Artikel dazu finden Sie hier oder am Ende dieser Seite bei den 'Verweisen'.
Vor zwei Jahren hätte sich wahrscheinlich noch niemand vorstellen können, dass die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen über Monate in den Schlagzeilen der Medien thematisiert würde. Fakt ist, das Problembewusstsein gegenüber der sexuellen Ausbeutung in pädagogischen Arbeitsfeldern ist gewachsen - doch allein das Wissen über die Gefahren schützt die Kinder und Jugendliche nicht vor grenzverletzenden Übergriffen in Einrichtungen. Es besteht weiterhin ein dringender Handlungsbedarf themenbezogene präventive Konzepte müssen regelmäßig angeboten werden. Weiterhin haben Einrichtungen der Jugendhilfe die Aufgabe unbedingt tätig zu werden, wenn in den eigenen „Reihen“ Mitarbeiter aufgrund eines grenzverletzenden Umgangs mit Betreuten massiv gegen einen fachlich angemessenen Umgang von Nähe und Distanz verstoßen,
Leitungskräfte wie auch jeder pädagogische Mitarbeiter sind verantwortlich wenn sie Übergriffe gegen oder unter Jugendlichen mitbekommen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung , sich von einer erfahrenen Fachkraft beraten zu lassen, um das Risiko der Kindeswohlgefährdung abzuschätzen und gegebenenfalls in Kooperation mit Fachberatungsstellen und Jugendamt Maßnahmen zum Opferschutz einzuleiten.
Ausführliche Daten und umfangreiche Informationen finden Sie unter anderem auf der Seite des Deutschen Jungendinstitutes und der Seite Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs .
www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1103
www.beauftragte-missbrauch.de/