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Täter-Opfer-Ausgleich

by christoph last modified 2011-03-28 08:32
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Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktschlichtung zwischen Opfern und Tätern. Er wird auf der Grundlage der §§ 45, 47 und 10 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) als Alternative zu einem Gerichtsverfahren durchgeführt. Die Zielgruppe sind jugendliche und heranwachsende Straftäter zwischen 14 und 20 Jahren und deren Opfer. Die Aufgabe der neutralen Vermittlerin übernimmt in unserem Verein die Sozialpädagogin und Mediatorin in Strafsachen Ruth Kemmer.

 

Das ausführliche Konzept des Täter-Opfer-Ausgleichs finden Sie hier.

Hier finden Sie Adressen und links zu weiteren TOA Stellen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Kollegiale Beratung.

 

 

TOA-Täter-Opfer-Ausgleich

Ruth Kemmer
Thalermühle 1, 91054 Erlangen
Telefon 09131-20 65 38
Fax 09131- 89 84 61
toa@step-jugendhilfe.de


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